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Allgemeine Geschäftsbedingungen – IT-Worms.de | Suppora GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der Suppora GmbH für IT-Support und IT-Dienstleistungen – für Privat- und Geschäftskunden in Worms und der Metropolregion Rhein-Neckar.

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Suppora GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Kerth, Herrnsheimer Hauptstraße 1b, 67550 Worms, im Folgenden „Auftragnehmer", und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber", über IT-Support- und IT-Dienstleistungen als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Einzelne Bestimmungen, die ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten, sind mit den Hinweisen Verbraucher bzw. Unternehmer gekennzeichnet.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden.
  5. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
  6. Unternehmer Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.
  2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
  3. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer in Textform.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z. B. wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf.
  5. Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung") fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
  6. Die angebotenen Leistungen können einmalige Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.

§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste, indem er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
  3. Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers ebenso wie sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen ohne Zustimmung zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
  4. Für die Richtigkeit technischer Daten und sonstiger Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen.

§ 4 Durchführung der Dienstleistung

  1. Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet und erkennt an, dass alle von ihm unternommenen Schritte in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten eine von ihm nicht zu vertretende Verhinderung eintritt (z. B. höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit). Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung seiner Leistungen Subunternehmer oder andere Dritte einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
  4. Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an Inhalt oder Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Leistungsinhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
  6. Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist (siehe § 7).

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Unternehmer Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
  2. Verbraucher Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der zu zahlende Gesamtpreis wird vor Vertragsschluss ausgewiesen.
  3. Die Zahlung wird nach Abschluss der Dienstleistung mit Zugang der Rechnung fällig. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 288 ff. BGB) zu erheben. Die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt nur gegenüber Unternehmern.
  5. Unternehmer Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für wiederkehrende Serviceleistungen nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit angemessen anzupassen; eine Erhöhung ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

§ 6 Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten

  1. Werden Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der vereinbarten Servicezeiten erbracht, gelten folgende Zuschläge auf die regulären Stundensätze:
    1. An Werktagen (Montag – Freitag): 50 % Zuschlag.
    2. An Wochenenden und Feiertagen: 100 % Zuschlag.
  2. Die Zuschläge werden auf die regulären Stundensätze aufgeschlagen und sind zusätzlich zu den regulären Kosten zu tragen. Der Auftragnehmer weist die Zuschläge vor Beauftragung aus.
  3. Eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten besteht nicht. Anfragen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Annahme oder Ablehnung einer Anfrage und unterrichtet ihn im Falle der Annahme über die anfallenden Zuschläge und die voraussichtlichen Kosten.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistungen nach besten Kräften, insbesondere durch:
    1. Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen.
    2. Gewährung des Zugangs zu den relevanten Systemen, Netzwerken und Geräten, soweit erforderlich.
    3. Sicherstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen und Umgebungsbedingungen.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen zur Nutzung der Systeme und Daten vorliegen und die Nutzung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
  3. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer unverzüglich Änderungen und Störungen mit, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten.
  4. Der Auftraggeber wird vor Beginn der Arbeiten darauf hingewiesen, eine Datensicherung vorzunehmen bzw. dem Auftragnehmer die Vornahme einer Datensicherung zu gestatten.
  5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird die Leistungserbringung dadurch verzögert oder unmöglich gemacht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den daraus entstehenden nachgewiesenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Handelt es sich um eine einmalige Dienstleistung, endet der Vertrag mit deren vollständiger Erbringung; die nachstehenden Absätze gelten dann nicht.
  2. Unternehmer Bei Verträgen mit fester Laufzeit muss eine ordentliche Kündigung spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
  3. Verbraucher Bei Verträgen mit fester Laufzeit gilt: Die Erstlaufzeit beträgt höchstens zwei Jahre. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann vom Verbraucher jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB).
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  5. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail genügt).

§ 9 Schutzrechte

  1. Sämtliche Rechte an den vom Auftragnehmer eigenständig geschaffenen Arbeitsergebnissen – insbesondere Urheber-, Design-, Marken- und Kennzeichenrechte – stehen dem Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber erhält das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
  2. Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Marke und Logo dürfen ohne Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
Hinweis

Die Rechte an projektspezifischen Anpassungen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

§ 10 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
  2. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige Zustimmung ist unzulässig; ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten sowie zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater.
  3. Ausgenommen sind Informationen, die bereits allgemein bekannt waren, unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeines Erfahrungswissen (Ideen, Konzepte, Methoden, Know-how) zu nutzen, soweit dadurch keine Rechte des Auftraggebers verletzt werden.

§ 11 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Der Auftraggeber wird vor Beginn der Arbeiten zur Sicherung seiner Daten angehalten. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

§ 12 Datenschutz

  1. Die Parteien halten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften ein.
  2. Unternehmer Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO (AVV) ab.
  3. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 13 Widerrufsrecht

Unternehmer Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Verbraucher Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Sofortige Leistung auf Ihren Wunsch (Vor-Ort-Service)

Soll der Service bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen (z. B. sofortige Reparatur vor Ort), benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu. In diesem Fall schulden Sie bei einem Widerruf Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen; mit vollständiger Leistungserbringung erlischt Ihr Widerrufsrecht.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Verbraucher Die Suppora GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG).

§ 15 Änderung der AGB

  1. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder technischer Gegebenheiten erforderlich ist oder um Lücken zu schließen, und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Bei Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann den Änderungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang widersprechen.
  3. Die Mitteilung weist auf die wesentlichen Änderungen, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin. Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens kündigen; bis dahin gelten die bisherigen AGB.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
  4. Unternehmer Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Worms).
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